Die Übertragung der sog. erweiterten Dienstvorgesetzteneigenschaften auf alle Schulleiterinnen und Schulleiter in NRW wird – wie bereits bekannt – verschoben. Der entscheidende Satz lautet: “In § 6 Satz 2 wird die Zahl ’2012′ durch die Zahl ’2013′ ersetzt.” Diese Änderung bezieht sich auf die sog. beamtenrechtliche Zuständigkeitsverordnung und trat zum 21. Dezember 2011 in Kraft.
→ http://www.gew-online.de/dms_extern/download.php?id=231243